Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Version 1.1 · Stand: 23.09.2026

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Wiener Händlerwarnnetz (WHW)

Betreiber: M-M Art & Property GmbH, Herrengasse 2–4, 1010 Wien, Österreich · FN FN 453241 g · UID ATU71186904

§ 1 Geltungsbereich und Betreiber

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB") gelten für die Registrierung und Nutzung des Wiener Händlerwarnnetzes (WHW) sowie der darüber angebotenen Funktionen und Dienste.
  2. Betreiber der Plattform ist die M-M Art & Property GmbH, Herrengasse 2–4, 1010 Wien, FN 453241 g, UID ATU71186904 („Betreiber").
  3. WHW ist ein geschlossenes, branchenbezogenes Warn- und Informationsnetzwerk. Es dient insbesondere dem raschen Austausch sicherheitsrelevanter Informationen, der Meldung von Vorfällen sowie der Erfassung und Verbreitung von Informationen über gestohlene oder vermisste Gegenstände.
  4. WHW ist keine Behörde, Polizeidienststelle, Notrufeinrichtung, Versicherung, Detektei oder Auskunftei. Eine Meldung über WHW ersetzt insbesondere keine Anzeige bei der Polizei und keinen Notruf.

§ 2 Ausschließliche Nutzung im beruflichen und unternehmerischen Bereich

  1. WHW richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen, Behörden, Museen, Stiftungen und sonstige fachlich geeignete Institutionen, insbesondere aus dem Kunst-, Antiquitäten-, Schmuck-, Uhren-, Münz- und verwandten Handel sowie aus damit verbundenen Fachbereichen.
  2. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist ausgeschlossen.
  3. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, WHW ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen, gewerblichen oder institutionellen Tätigkeit zu verwenden.

§ 3 Registrierung und Zugang

  1. Die Nutzung geschützter Bereiche von WHW setzt grundsätzlich eine Registrierung und Freigabe durch den Betreiber voraus.
  2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung, Freischaltung oder dauerhaften Zugang zur Plattform.
  3. Der Betreiber ist berechtigt, insbesondere die Identität, berufliche Tätigkeit, Unternehmenszugehörigkeit und fachliche Eignung eines Antragstellers zu überprüfen und geeignete Nachweise zu verlangen.
  4. Sämtliche im Registrierungsverfahren gemachten Angaben müssen vollständig, richtig und aktuell sein.
  5. Der Betreiber kann Registrierungsanträge insbesondere dann ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht ausreichend nachgewiesen werden können oder die Aufnahme den Zwecken oder Sicherheitsinteressen des Netzwerks widersprechen würde.

§ 4 Benutzerkonten und Zugangsdaten

  1. Benutzerkonten sind grundsätzlich personenbezogen und dürfen nur von der jeweils berechtigten Person verwendet werden.
  2. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  3. Der Nutzer hat den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos bestehen.
  4. Nutzer sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen verwendeten Endgeräte und Zugangssysteme angemessen gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
  5. Handlungen, die über ein Benutzerkonto vorgenommen werden, können dem jeweiligen Benutzer bzw. dem zugehörigen Unternehmen zugerechnet werden, soweit nicht nachgewiesen wird, dass ein unbefugter Zugriff vorlag.
  6. Login-Daten dürfen nicht mit anderen geteilt werden; unbefugten Dritten ist die Nutzung des Kontos nicht zu gestatten. Jede weitere berechtigte Person benötigt ein eigenes, freigegebenes Benutzerkonto.
  7. Die Nutzung unter falscher Identität, das Ausgeben einer anderen Person, die Verwendung eines fremden Unternehmenskontos oder die Kontoerstellung unter falschen Angaben ist untersagt.
  8. Der Betreiber kann besonders berechtigten Plattformadministratoren einen gesonderten Verwaltungszugang zu den Unternehmensprofilen aller teilnehmenden Unternehmen bereitstellen. Sie können Unternehmens- und Ansprechpartnerdaten im Rahmen ihrer Berechtigungen einsehen und bearbeiten, soweit dies für die Prüfung von Angaben, die Unterstützung der Nutzer, die Berichtigung von Fehlern oder die Sicherheit und den Betrieb von WHW erforderlich ist. Der Zugriff erfolgt unter dem eigenen Administratorkonto, nicht mit den Zugangsdaten oder unter der Identität eines Nutzers; Änderungen werden dem handelnden Administratorkonto zugeordnet und protokolliert. Rechtliche Stammdaten bleiben einem gesonderten Prüfverfahren vorbehalten. Dieser Verwaltungszugang begründet keinen allgemeinen Zugriff auf private, nutzerbezogene Bereiche.

§ 5 Zweck und Funktionsweise des Warnsystems

  1. WHW ermöglicht insbesondere:
    • die Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle,
    • die schnelle Warnung anderer berechtigter Nutzer,
    • die Beschreibung verdächtiger oder tatverdächtiger Personen und Vorgänge,
    • die Registrierung gestohlener oder vermisster Gegenstände,
    • die Suche und Prüfung von Objektinformationen,
    • die Darstellung relevanter Vorfälle auf Karten,
    • Benachrichtigungen und Warnmeldungen,
    • sowie weitere dem Sicherheits- und Informationszweck des Netzwerks dienende Funktionen.
  2. Die Plattform dient der Information und Prävention. Die über WHW bereitgestellten Informationen stellen grundsätzlich keine behördlich bestätigten Tatsachenfeststellungen dar.
  3. Insbesondere bedeutet die Meldung einer Person, eines Fahrzeugs, eines Gegenstands oder eines Sachverhalts über WHW nicht, dass eine Straftat oder sonstige Rechtsverletzung rechtskräftig festgestellt wurde.

§ 6 Pflichten der Nutzer bei Meldungen

  1. Nutzer dürfen ausschließlich Informationen einstellen, für deren Verarbeitung und Weitergabe ein sachlicher und rechtlich zulässiger Grund besteht.
  2. Meldungen sind nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.
  3. Tatsachen, eigene Wahrnehmungen, Angaben Dritter und bloße Vermutungen sind – soweit relevant – voneinander zu unterscheiden.
  4. Nutzer dürfen insbesondere keine wissentlich falschen, erfundenen, irreführenden, beleidigenden, diskriminierenden, rufschrädigenden, belästigenden, bedrohenden, als Vergeltung erstatteten (Rachemeldungen) oder sachlich nicht erforderlichen Angaben verbreiten.
  5. Beschreibungen von Personen sollen sich auf jene Merkmale beschränken, die für die Identifikation oder Warnung sachlich erforderlich sind.
  6. Die Veröffentlichung privater Kontaktdaten, besonders sensibler personenbezogener Informationen oder sonstiger für den Sicherheitszweck nicht erforderlicher Daten ist untersagt.
  7. Wird einem Nutzer bekannt, dass eine von ihm eingestellte Information unrichtig, überholt oder wesentlich unvollständig ist, hat er sie – soweit technisch möglich – unverzüglich zu berichtigen oder den Betreiber zu verständigen.
  8. Nutzer haben Informationen aus WHW ausschließlich für rechtmäßige berufliche, betriebliche, sicherheitsbezogene oder behördliche Zwecke zu verwenden, die Vertraulichkeit zu wahren, gemeldete Personen nicht öffentlich blotzustellen, WHW nicht als Schwarze Liste zu verwenden, keine unbefugte Überwachung durchzuführen und WHW-Inhalte nicht für Belästigung, Diskriminierung oder Vergeltung einzusetzen.
  9. Nutzer bleiben für Entscheidungen, die sie auf Grundlage von WHW-Informationen treffen, selbst verantwortlich.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 7 Meldungen über gestohlene und vermisste Gegenstände

  1. Nutzer dürfen Gegenstände insbesondere dann melden, wenn diese ihnen selbst, ihrem Unternehmen oder – mit entsprechender Berechtigung – einem Kunden oder einer anderen betroffenen Person gestohlen wurden oder abhandengekommen sind.
  2. Bei Meldungen für Dritte hat der meldende Nutzer sicherzustellen, dass er zur Übermittlung der betreffenden Informationen und Abbildungen berechtigt ist.
  3. Eine Registrierung in WHW ist kein Eigentumsnachweis und begründet keine Vermutung über Eigentum, Besitz, Provenienz oder die rechtliche Qualifikation eines Gegenstands.
  4. Ein fehlender Treffer bei einer Suche oder einem „Stolen Object Check“ bedeutet insbesondere nicht, dass ein Gegenstand nicht gestohlen, nicht vermisst oder rechtlich unbedenklich ist.
  5. WHW ersetzt keine Provenienzprüfung, Eigentumsprüfung, Sorgfaltsprüfung, behördliche Datenbankabfrage oder sonstige nach Gesetz oder Branchenstandard erforderliche Prüfung.

§ 8 Keine Polizeimeldung und Verhalten bei akuter Gefahr

  1. WHW ist kein Notrufdienst, keine Polizei, keine Strafanzeige und kein Ersatz für die Kontaktaufnahme mit Behörden.
  2. Eine Meldung über WHW stellt keine Strafanzeige dar und ersetzt keine Kontaktaufnahme mit Polizei oder Behörden. Eine WHW-Meldung allein verständigt die Polizei nicht, es sei denn, es ist eine ausdrückliche Funktion dafür vorhanden und wird genutzt.
  3. Bei laufenden Straftaten, unmittelbarer Gefahr für Personen oder sonstigen Notfällen ist unverzüglich die zuständige Notrufstelle (in Österreich 133 / 112) zu verständigen.
  4. Nutzer sollen sich aufgrund einer WHW-Meldung nicht selbst in Gefahr bringen und insbesondere keine eigenmächtigen Maßnahmen gegenüber verdächtigen oder tatverdächtigen Personen ergreifen.

§ 9 Umgang mit Warnmeldungen und Informationen anderer Nutzer

  1. Informationen aus WHW sind verantwortungsvoll und ausschließlich für rechtmäßige berufliche, betriebliche, sicherheitsbezogene oder behördliche Zwecke zu verwenden.
  2. Eine Warnmeldung darf nicht allein deshalb als erwiesene Tatsache behandelt werden, weil sie über WHW verbreitet wurde.
  3. Nutzer haben vor Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf betroffene Personen oder Unternehmen die Zuverlässigkeit und Aktualität der zugrunde liegenden Informationen angemessen zu berücksichtigen und, soweit reasonableweise möglich, eigenverantwortlich zu prüfen sowie bei Bedarf zuständige Behörden hinzuzuziehen.
  4. Die Nutzung von WHW zur Belästigung, Einschüchterung, Diskriminierung, Rufschädigung, privaten Überwachung oder für sonstige sachfremde Zwecke ist untersagt.

§ 10 Vertraulichkeit und Weitergabe

  1. Inhalte des geschlossenen WHW-Netzwerks sind grundsätzlich vertraulich und für den jeweiligen berechtigten Nutzerkreis bestimmt.
  2. Nutzer dürfen Informationen außerhalb von WHW nur weitergeben, soweit:
    • dies zur Abwehr oder Aufklärung eines konkreten sicherheitsrelevanten Vorfalls erforderlich ist,
    • eine Weitergabe an Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Versicherung oder sonstige zuständige Stellen erfolgt,
    • der jeweilige Inhalt ausdrücklich zur externen Weitergabe bestimmt ist,
    • eine entsprechende Zustimmung oder sonstige Rechtsgrundlage besteht,
    • oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
  3. Eine systematische Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung von WHW-Inhalten außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist untersagt.
  4. Insbesondere ist die Veröffentlichung von nicht dafür vorgesehenen WHW-Meldungen in sozialen Medien, öffentlichen Gruppen, Medien oder öffentlich zugänglichen Datenbanken ohne entsprechende Berechtigung unzulässig.

§ 11 Rechte an hochgeladenen Inhalten

  1. Der Nutzer bleibt Inhaber seiner bestehenden Rechte an von ihm eingestellten Texten, Bildern und sonstigen Inhalten.
  2. Der Nutzer bestätigt, über jene Rechte und Berechtigungen zu verfügen, die für das Hochladen und die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlich sind.
  3. Mit dem Einstellen eines Inhalts räumt der Nutzer dem Betreiber die für den Betrieb von WHW erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Diese umfassen insbesondere das Recht, Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten, darzustellen und entsprechend dem jeweiligen Melde- und Berechtigungskonzept anderen Nutzern zugänglich zu machen.
  4. Die Rechteeinräumung umfasst die für den Betrieb erforderlichen technischen Verarbeitungsschritte, insbesondere Skalierung, Thumbnail-Erzeugung, Komprimierung, Formatierung, PDF- und Alert-Erzeugung, E-Mail-Rendering, autorisierte Weitergabe und Export sowie Backup- und Sicherheits-/Audit-Verarbeitung.
  5. Die Rechteeinräumung ist auf die Zwecke des Betriebs, der Sicherheit, Dokumentation und vertragsgemäßen Bereitstellung von WHW beschränkt.

§ 12 Moderation ist keine Verifikation

  1. Der Betreiber ist berechtigt, Inhalte zu prüfen, zu kennzeichnen, in ihrer Sichtbarkeit einzuschränken, vorübergehend zu sperren, zurückzuweisen oder zu entfernen, soweit dies insbesondere aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen erforderlich erscheint.
  2. Dies gilt insbesondere bei offensichtlich falschen oder irreführenden Angaben, rechtswidrigen Inhalten, Verletzungen von Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- oder sonstigen Rechten, sachlich nicht erforderlichen personenbezogenen Angaben, missbräuchlichen Meldungen oder Verstößen gegen diese AGB.
  3. Eine Moderation, Freigabe, Veröffentlichung, Statusänderung, Kategorisierung, Hervorhebung oder Alertverteilung durch den Betreiber bedeutet nicht, dass der Betreiber die zugrunde liegende Meldung inhaltlich überprüft oder deren Richtigkeit bestätigt hat. Auch eine freigegebene Meldung stellt keine eigene Tatsachenfeststellung des Betreibers dar.
  4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Inhalte zu prüfen, Rückfragen zu stellen, die Sichtbarkeit einzuschränken, offensichtliche technische Fehler zu korrigieren, Inhalte zu entfernen, Nutzer zu sperren sowie – soweit gesetzlich zulässig – Beweise und Audit-Informationen zu erhalten.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 13 Sperrung und Beendigung

  1. Der Betreiber kann Benutzerkonten vorübergehend sperren oder dauerhaft deaktivieren, wenn ein sachlicher Grund besteht.
  2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei falschen Angaben im Registrierungsverfahren, Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen, Weitergabe von Zugangsdaten, missbräuchlicher Nutzung, erheblicher oder wiederholter Verletzung dieser AGB, Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform oder Gefährdung berechtigter Interessen anderer Nutzer oder Dritter.
  3. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, erhebliche Rechtsverletzungen, unzulässige Datenweitergabe, Gefährdung der IT-Sicherheit, Manipulation von WHW oder eine erhebliche Gefährdung von Nutzern oder Dritten kann der Betreiber den Zugang vorläufig mit sofortiger Wirkung sperren, soweit dies zur Abwehr oder Untersuchung des Risikos erforderlich und verhältnismäßig ist. Verdachtsgründe können insbesondere falsche Identität, falsche Unternehmenszugehörigkeit, erfundene Meldungen, böswillige Anschuldigungen, Scraping, Weitergabe von Zugangsdaten, Datenabflüsse, Blacklist-Nutzung, Gesichtserkennung, unbefugtes KI-Training, Hacking-Versuche, unbefugte Weiterverbreitung oder schwerwiegende Vertraulichkeitsverstöße sein. Eine Sperrung setzt nicht voraus, dass ein Schaden bereits eingetreten ist.
  4. Bei dringendem Handlungsbedarf, insbesondere bei Sicherheitsrisiken oder möglichen Rechtsverletzungen, kann eine Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
  5. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten bleiben von einer Kontolöschung oder Vertragsbeendigung unberührt.

§ 14 Demo-Umgebung

WHW betreibt eine Demo-Umgebung mit Testdaten. Demo-Daten sind erkennbar gekennzeichnet und getrennt von Produktionsdaten. Demo-Daten können zurückgesetzt oder neu erstellt werden, ohne Produktionsdaten zu berühren. Die Demo-Umgebung dient ausschließlich der Vorschau und Präsentation; aus ihr können keine produktiven Meldungen, Warnungen oder Verfügbarkeitszusagen abgeleitet werden.

§ 15 Sprachliche Gleichbehandlung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB und teilweise innerhalb von WHW auf geschlechtsspezifische Mehrfachbezeichnungen verzichtet. Personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung. Diese Lesbarkeitsklausel führt nicht zu einer Änderung rechtsverbindlicher Zitate oder amtlicher Begriffe, deren genauer Wortlaut erforderlich ist.

§ 16 Unschuldsvermutung und Personenbezeichnungen

  1. Soweit innerhalb von WHW aus Gründen der vereinfachten Darstellung Begriffe wie „Täter“, „Tatverdächtiger“ oder vergleichbare Bezeichnungen verwendet werden, ist damit keine Feststellung strafrechtlicher Schuld verbunden.
  2. Für sämtliche betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist.
  3. Meldungen innerhalb von WHW stellen insbesondere keine behördliche oder gerichtliche Feststellung einer Tat oder Täterschaft dar.
  4. Soweit praktikabel und nicht abträglich für die rasche Meldung, werden in der Oberfläche neutralere Begriffe wie „verdächtige Person“, „tatverdächtige Person“, „beobachtete Person“ oder „mutmaßlich beteiligte Person“ verwendet. Verbleibende Kurzbezeichnungen sind rein beschreibend zu verstehen.
  5. Generierte Benachrichtigungen, Warnungen, E-Mails, Karten, PDFs und Exporte dürfen eine Nutzerbehauptung nicht als erwiesene Tatsache darstellen (z. B. nicht „Der Täter stahl …“, sondern etwa „Laut Meldung soll die beschriebene Person …“ oder „Gemeldeter Vorfall …“).

§ 17 Keine Garantie für Identität oder Täterschaft

  1. WHW nimmt keine gerichtliche oder behördliche Feststellung der Identität von Tätern vor.
  2. Übereinstimmende Beschreibungen begründen keine Identität. Eine bloße optische Ähnlichkeit begründet keine Identität.
  3. Fahrzeug- und Kennzeichenangaben können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein.
  4. Mehrere Meldungen über dieselbe Person begründen für sich allein keine Schuld.
  5. Informationen aus WHW sind verantwortungsbewusst zu bewerten. Vor Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen sollen Nutzer Informationen – soweit reasonableweise möglich – eigenverantwortlich prüfen und zuständige Behörden hinzuziehen.
  6. WHW darf nicht zu Konfrontation, Selbstjustiz, Festhaltungen oder sonstigen unbefugten Maßnahmen gegenüber einer gemeldeten Person angestiftet oder verwendet werden.

§ 18 Stolen Object Check

  1. WHW kann nicht gewährleisten, dass sämtliche gestohlenen oder vermissten Gegenstände in der Datenbank erfasst sind. Ein fehlender Treffer bedeutet insbesondere nicht, dass ein Gegenstand rechtmäßig erworben wurde, unbelastet ist oder eine unbedenkliche Provenienz aufweist.
  2. Ein WHW Stolen Object Check ist insbesondere keine Eigentumsgarantie, kein Provenienznachweis, keine Polizeidatenbank-Abfrage, keine vollständige internationale Datenbankabfrage zu gestohlener Kunst, kein Ersatz für gesetzlich oder beruflich erforderliche Sorgfaltsprüfungen und keine Garantie dafür, dass ein Erwerb oder Verkauf rechtmäßig ist.
  3. Ein positiver Treffer ist ein Hinweis, der weitere Prüfung erfordert, und begründet für sich allein kein Eigentum, keinen Diebstahl und keine strafrechtliche Verantwortung.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 19 Warnungen und Alerts — keine Garantie

  1. WHW kann keine Garantie dafür übernehmen, dass eine Warnung zugestellt wird, sofort zugestellt wird, dass die Empfängerauswahl in jedem Fall korrekt ist, dass Netzwerk und Endgeräte durchgehend verfügbar sind, dass eine Geolokalisierung korrekt ist, dass die geografische Abdeckung vollständig ist, dass jeder relevante Vorfall gemeldet wird, dass jeder Vorfall in der Nähe erkannt wird, dass eine Benachrichtigung einen Schaden oder eine Straftat verhindert oder dass Nutzer vor einem gefährlichen Ereignis gewarnt werden.
  2. WHW ist ein zusätzliches Informations- und Präventionsinstrument. Es ersetzt nicht die Polizei, Notrufdienste, Alarmanlagen, Bewachungsdienste, Versicherungen, physische Sicherheitsmaßnahmen oder gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen.
  3. Es wird keine Formulierung verwendet, die eine Garantie für die Personen- oder Eigentumssicherheit von WHW suggeriert.

§ 20 Karten, Entfernungen und Standorte

  1. Kartendarstellungen, Geocoding, approximative Standorte und Distanzberechnungen können Ungenauigkeiten enthalten.
  2. Kartenpositionen können approximativ sein, Geocoding kann Fehler enthalten, Distanzen können näherungsweise berechnet werden, Vorfallstandorte können aus Datenschutz- oder Sicherheitsgründen bewusst in der Genauigkeit reduziert sein, und Kartendaten können von externen Anbietern stammen.
  3. Karten- und Standortinformationen werden daher, soweit gesetzlich zulässig, ohne Gewähr für Positionsgenauigkeit bereitgestellt.
  4. Zur Verbesserung der scheinbaren Genauigkeit werden keine genaueren Koordinaten offengelegt, als es der Datenschutz- oder Sicherheitszweck erlaubt.

§ 21 Verfügbarkeit und technische Fehler

  1. Der Betreiber bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit von WHW. Eine jederzeitige, unterbrechungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht zugesichert.
  2. Mögliche Ursachen für Einschränkungen sind insbesondere Wartungsarbeiten, Softwarefehler, Internet- oder Netzausfälle, Browser- oder Geräteeinschränkungen, Einstellungen von Benachrichtigungsberechtigungen, E-Mail-Filterung, Ausfälle Dritter oder externer APIs, Ausfälle von Authentifizierungsanbietern, höhere Gewalt sowie Sicherheitsmaßnahmen.
  3. Der Betreiber darf Funktionen ändern, erweitern, ersetzen oder einstellen, soweit dadurch der wesentliche Zweck des Dienstes nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
  4. Der Betreiber darf die Funktionalität vorübergehend einschränken, soweit dies für Wartung, Sicherheit, Missbrauchsbekämpfung, Rechtskonformität oder den Schutz von Nutzern oder Dritten erforderlich ist.
  5. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) wird nur zugesichert, soweit eine ausdrückliche vertragliche Service-Level-Vereinbarung besteht.

§ 22 Richtigkeit von Meldungen und Informationen — ohne Gewähr

  1. Ein wesentlicher Teil der in WHW bereitgestellten Meldungen, Beschreibungen, Hinweise, Bilder, Standortangaben, Objektinformationen und sonstigen Inhalte stammt ganz oder teilweise von Nutzern oder Dritten.
  2. Der Betreiber kann deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Authentizität und rechtliche Einordnung nicht in jedem Einzelfall überprüfen.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, erfolgen solche Angaben daher ohne Gewähr. Eine Veröffentlichung, Moderation, technische Verarbeitung oder Weiterleitung durch den Betreiber stellt keine Bestätigung der Richtigkeit oder eine eigene Tatsachenfeststellung des Betreibers dar.
  4. Dies gilt insbesondere für Vorfallsart, Tathergang, Datum und Uhrzeit, Ort, Personen- und Tatverdächtigenbeschreibungen, Personenanzahl, Altersschätzungen, Geschlechtsangaben, Größe und Körperbau, Kleidung, besondere Merkmale, Bilder, Fahrzeugbeschreibungen, Kennzeichen, Zeugenangaben, polizeiliche Informationen, Fall- oder Referenznummern, Beschreibungen gestohlener Gegenstände, Eigentumsangaben, Provenienz, Fotografien, Seriennummern, Werte und Preise, den Status als gestohlen/vermisst/wiedergefunden, Kartenpositionen, Hinweise Dritter sowie Angaben, die im Auftrag von Kunden oder privaten Eigentümern übermittelt werden.
  5. Nutzer haben Informationen, soweit dies für ihre Entscheidung erforderlich ist, eigenverantwortlich zu überprüfen.

§ 23 Keine Rechts-, Sicherheits- oder Provenienzberatung

  1. Die über WHW bereitgestellten Informationen stellen keine individuelle Rechtsberatung, keine strafrechtliche Bewertung, keine Sicherheitsberatung, keine Versicherungsberatung, keine Schätzung, keine Provenienzgutachten, keine Echtheitsprüfung und keine Eigentums- oder Titelmeinung dar.
  2. Dies gilt nur dann nicht, wenn WHW ausdrücklich einen gesondert bezeichneten professionellen Dienst anbietet.
  3. Nutzer bleiben dafür verantwortlich, sich bei Bedarf entsprechende Fachberatung zu verschaffen.

§ 24 Automatisierte Auswertungen und Matches

  1. WHW kann automatisiert Distanzmatches, Watchlist-Matches, Alert-Relevanzen, Objekt-Matches, Ähnlichkeitskennzahlen oder automatisierte Priorisierungen berechnen.
  2. Automatische Matches sind Hinweise, keine tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen.
  3. Ein Match begründet für sich allein keine Identität, keine Schuld, kein Eigentum, keinen Diebstahl, keine Provenienz, keine Echtheit und keinen rechtlichen Status.
  4. Nutzer haben die zugrunde liegenden Informationen eigenverantwortlich zu bewerten.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 25 Externe Datenquellen, Links und Integrationen

  1. Soweit WHW auf Informationen oder Dienste Dritter verweist oder diese nutzt (z. B. Polizeiressourcen, INTERPOL, Google Maps, externe Datenbanken zu gestohlener Kunst), hat WHW keine Kontrolle über deren Verfügbarkeit und Inhalt.
  2. Externe Informationen können sich ändern und unterliegen den jeweiligen eigenen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter.
  3. Ein Link oder eine Integration stellt keine Überprüfung oder Billigung durch WHW dar.
  4. WHW gibt nicht an, Daten von INTERPOL ID-Art zu integrieren oder weiterzuverbreiten, es sei denn, die aktuelle Implementierung und rechtliche Autorisierung lassen dies ausdrücklich zu.

§ 26 Haftung und Gewährleistung

  1. WHW ist eine Informations- und Kommunikationsplattform. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verfügbarkeit nutzergenerierter oder von Dritten stammender Informationen wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen.
  2. WHW schuldet keinen bestimmten Präventions-, Warn-, Fahndungs-, Aufklärungs- oder Wiederbeschaffungserfolg.
  3. Es besteht keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit, dafür, dass Warnungen oder Benachrichtigungen ankommen, dass sämtliche gestohlenen Gegenstände oder Vorfälle in WHW erfasst sind, dass Objekte wiederbeschafft werden, dass Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden, dass die Identität oder Schuld einer gemeldeten Person feststeht oder dass sich aus Datenbankergebnissen ein rechtliches Eigentum oder eine Provenienz ergibt.
  4. Die Nutzung von WHW erfolgt im Rahmen der beruflichen Eigenverantwortung des Nutzers.
  5. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie in allen anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
  6. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  7. Diese Haftungsregelung beschränkt keine zwingenden datenschutzrechtlichen Ansprüche, insbesondere nicht Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, soweit deren Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre. Sie befreit den Betreiber nicht von eigenen gesetzlichen Prüf-, Schutz-, Lösch-, Sicherheits- oder Informationspflichten.
  8. Ergänzend gelten die Haftung und wichtigen Sicherheitshinweise; sie enthalten denselben Haftungsstandard.

§ 27 Freistellung bei rechtswidrigen Nutzerinhalten

Verletzt ein Nutzer schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen durch von ihm bereitgestellte Inhalte oder durch eine vertragswidrige Nutzung von WHW, hat er den Betreiber – soweit gesetzlich zulässig und soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat – von daraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.

§ 28 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von WHW.
  2. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die sie über WHW eingeben oder hochladen, rechtmäßig verarbeitet und übermittelt werden dürfen.
  3. Die bloße technische Möglichkeit zur Eingabe bestimmter Informationen bedeutet nicht, dass deren Verarbeitung in jedem Einzelfall rechtlich zulässig ist.

§ 29 Entgeltlichkeit, kostenlose Nutzung, zukünftige Preismodelle und Leistungsstufen

  1. WHW wird derzeit ganz oder teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  2. Aus der unentgeltlichen Nutzung entsteht kein Anspruch darauf, dass WHW oder einzelne Funktionen dauerhaft kostenlos angeboten werden. Es wird nicht zugesagt, dass ein kostenloser Zugang dauerhaft besteht.
  3. Der Betreiber behält sich vor, künftig ganz oder teilweise kostenpflichtige Modelle einzuführen, insbesondere Mitgliedsbeiträge, Abonnementmodelle, Unternehmens- oder Nutzerabonnements, Premium-Funktionen, kostenpflichtige Zusatzleistungen, nutzungsabhängige Entgelte, branchenspezifische Pakete, optionale kostenpflichtige Module sowie unterschiedliche Leistungsstufen oder Zugangsebenen.
  4. Aus einer Änderung des Geschäftsmodells entsteht für keinen Nutzer allein dadurch eine Zahlungspflicht. Eine künftige kostenpflichtige Leistung setzt eine klar verständliche Vorab-Information über Preis, Abrechnungszeitraum, enthaltene Leistungen, gegebenenfalls anfallende Steuern, Kündigungs-/Beendigungsbedingungen und Wirksamkeitszeitpunkt sowie eine angemessene ausdrückliche vertragliche Vereinbarung voraus, bevor Zahlungen entstehen.
  5. Rückwirkende Entgelte für zuvor unentgeltlich genutzte Leistungen werden nicht erhoben. Eine bloße Änderung des Geschäftsmodells stellt keine verdeckte Umwandlung von Unentgeltlichkeit in Kostenpflichtigkeit dar.
  6. Der Betreiber kann Nutzern gegebenenfalls die Wahl einräumen, ein neues kostenpflichtiges Modell anzunehmen, auf einem gegebenenfalls fortbestehenden eingeschränkten kostenlosen Zugang zu verbleiben oder die Nutzung zu beenden.
  7. Der Betreiber behält sich vor, künftig unterschiedliche Leistungsstufen anzubieten (z. B. hinsichtlich Funktionsumfang, Limiten, Nutzeranzahl, Benachrichtigungskanälen, Speicherplatz, Exporten, erweiterter Suche, Watchlists, Analysen, Integrationen oder Support), soweit bestehende vertragliche und zwingende gesetzliche Verpflichtungen gewahrt bleiben.
  8. Die gegenwärtigen Rechtsdokumente beschreiben den gegenwärtigen Zustand: WHW ist derzeit unentgeltlich. Künftig kann WHW ganz oder teilweise kostenpflichtig werden, kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten oder durch Dritte finanziert oder gesponsert werden. Eine Aufzählung künftiger Partner oder Sponsoren erfolgt nur, soweit solche Partnerschaften tatsächlich bestehen.

§ 30 Änderungen der AGB

  1. Der Betreiber kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer, sicherheitsbezogener oder funktionaler Entwicklungen erforderlich ist.
  2. Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer in angemessener Form informiert.
  3. Soweit aufgrund der Art der Änderung erforderlich, kann der Betreiber vor der weiteren Nutzung eine erneute Zustimmung zur aktuellen Fassung verlangen.
  4. Für die Nutzung gilt die jeweils wirksam einbezogene Fassung der AGB.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 31 Übertragung des Vertragsverhältnisses

Der Betreiber ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit dem Betrieb von WHW betrautes Unternehmen zu übertragen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Nutzers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

§ 32 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und – soweit anwendbar – des UN-Kaufrechts.
  2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Österreich, vereinbart.

§ 33 Beschränktes Nutzungsrecht

  1. Der Betreiber gewährt dem Nutzer für die Dauer seiner berechtigten Teilnahme ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, WHW ausschließlich im Rahmen dieser AGB und für die vorgesehenen beruflichen Zwecke zu nutzen.
  2. Sämtliche darüber hinausgehenden Rechte an WHW und der zugrunde liegenden Software, Struktur, Gestaltung und Datenbank verbleiben beim Betreiber bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
  3. Der Zugang zu Informationen begründet kein Recht, diese frei zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten.

§ 34 Automatisiertes Auslesen, Crawling und Extrahieren (Scraping)

  1. Das automatisierte oder systematische Auslesen, Erfassen, Kopieren, Herunterladen, Extrahieren, Zusammenführen oder Weiterverarbeiten von Daten aus WHW ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers ist untersagt.
  2. Dies gilt insbesondere für Bots, Crawler, Scraper, Spider, Skripte, Browser-Automatisierung, Extraktions-Erweiterungen, automatisierte Screenshots, Massenexport und automatisierten API-Zugriff außerhalb der freigegebenen Schnittstellen.
  3. Ebenso untersagt ist das systematische manuelle Extrahieren, das darauf gerichtet ist, wesentliche Teile von WHW zu reproduzieren, sowie das Umgehen technischer Auslesebeschränkungen.
  4. Die systematische Erstellung externer Datensätze aus WHW-Informationen ist unzulässig. Dies betrifft insbesondere Vorfälle, Personenbeschreibungen, Fotos, Videos, Fahrzeug- und Kennzeichendaten, gestohlene Objekte, Unternehmens- und Mitgliederangaben, Ansprechpartner, Karteninformationen, Warnungen, Kommentare, Hinweise, Watchlists und Netzwerkbeziehungen.
  5. Die Nutzung der ausdrücklich bereitgestellten WHW-Export- und Share-Funktionen bleibt hiervon unberührt.

§ 35 Schutz der WHW-Datenbank; keine konkurrierenden Datenbanken

  1. Die systematische Nutzung, Extraktion, Zusammenführung oder Vervielfältigung von WHW-Inhalten zum Aufbau, Training, Betrieb oder zur Anreicherung einer eigenen oder fremden Warn-, Sicherheits-, Personen-, Vorfalls-, Händler- oder Objektdatenbank ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers untersagt.
  2. Davon unberührt bleiben die interne Fall- und Schadensdokumentation, polizeiliche, versicherungsrechtliche oder anwaltliche Berichte, individuelle Sorgfaltsdokumentation sowie ausdrücklich freigegebene Exporte.

§ 36 Gesichtserkennung und biometrische Verarbeitung

  1. Über WHW zugängliche Personenbilder, Videoaufnahmen oder sonstige personenbezogene Inhalte dürfen nicht für Gesichtserkennung, biometrische Identifizierung, biometrische Kategorisierung, die Erstellung biometrischer Profile oder den Aufbau biometrischer Datenbanken verwendet werden, soweit eine solche Verarbeitung nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig und vom Betreiber für den konkreten Anwendungsfall ausdrücklich freigegeben ist.
  2. Ebenso untersagt ist das Hochladen solcher Inhalte in externe Gesichtserkennungs- oder Biometrie-Dienste, um eine gemeldete Person zu identifizieren.
  3. WHW selbst führt im Regelbetrieb keine biometrische Gesichtserkennung oder biometrische Identifizierung durch.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 37 KI-Training, Modelle und Profiling

  1. Die Verwendung nichtöffentlicher WHW-Inhalte zum Training, Fine-Tuning, Testen oder zur Anreicherung externer KI-, Machine-Learning-, Erkennungs- oder Profiling-Systeme ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers untersagt.
  2. Dies umfasst insbesondere den Aufbau von Gesichtserkennungs- oder Personen-Systemen, die Erstellung von Embeddings für fremde Personendatenbanken sowie die Erstellung maschinell lernender Datensätze aus WHW-Inhalten.
  3. Diese Regel berührt nicht eine künftige, eigenständig rechtlich und datenschutzrechtlich geprüfte WHW-interne technische Verarbeitung; eine solche Funktion bedarf vor der Aktivierung einer gesonderten Rechts- und Datenschutzprüfung.

§ 38 IT-Sicherheit, unbefugter Zugriff und verantwortungsvolle Sicherheitsmeldungen

  1. Nutzer dürfen keine unbefugten Zugriffe auf WHW versuchen oder vornehmen, keine fremden Konten nutzen, keine Authentifizierungs-, Autorisierungs- oder Zugriffsbeschränkungen (inklusive RLS, Unternehmens- und Demo-Isolation) umgehen, keine Rollen oder Consent-Zustände manipulieren, keine nichtöffentlichen APIs ansprechen, keine Schwachstellen ausnutzen, keine Schadsoftware einschleusen, keine Denial-of-Service-Angriffe oder Überlastungen vornehmen, den Netzwerkverkehr nicht stören, Sicherheitsmechanismen nicht zurückentwickeln und keine Raten- oder Downloadbegrenzungen umgehen.
  2. Vertrauliche Daten anderer Nutzer oder Unternehmen dürfen nicht abgerufen oder weitergegeben werden.
  3. Vulnerabilitäts-Scans und Penetrationstests ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers sind untersagt.
  4. Das Vorstehende hindert Nutzer nicht daran, dem Betreiber vermutete Sicherheitslücken verantwortungsvoll und ohne Ausnutzung oder Zugriff auf fremde Daten zu melden.

§ 39 Rechte an WHW, Datenbank- und Plattformrechte

  1. Software, Oberfläche, Texte, Grafiken, Datenbankstruktur und Zusammenstellung, Logos, Marken und originäre Betreiberinhalte von WHW sind durch Immaterialgüterrechte geschützt.
  2. Nutzer erhalten hieran lediglich das zur vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Recht.
  3. An nutzergenerierten Inhalten erwirbt der Betreiber keine weitergehenden Rechte als die in § 11 genannten.

§ 40 Drittmittelfinanzierung und Sponsoring

  1. Der Betreiber ist berechtigt, den Betrieb von WHW ganz oder teilweise durch Beiträge, Kooperationen, Förderungen, Partnerschaften oder Sponsoring Dritter zu finanzieren.
  2. Mögliche Partner können insbesondere Versicherungen, Versicherungsverbände, Fachverbände, Kammern, Sicherheitsunternehmen, Branchenorganisationen, Technologiepartner, öffentliche Stellen oder sonstige gewerbliche oder institutionelle Partner sein.
  3. Die Finanzierung oder Unterstützung von WHW durch einen Dritten begründet für sich allein weder einen Anspruch dieses Dritten auf Zugang zu nichtöffentlichen WHW-Inhalten noch auf personenbezogene Daten der Nutzer oder sonstiger betroffener Personen.

§ 41 Gesponserter Zugang

  1. Der Zugang zu WHW kann ganz oder teilweise durch einen Dritten finanziert oder ermöglicht werden („gesponserter Zugang"), beispielsweise wenn eine Versicherung den WHW-Zugang für ihre versicherten Betriebe, eine bestimmte Fachgruppe oder teilnehmende Unternehmen finanziert.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Nutzung von WHW zwischen dem Nutzer und dem Betreiber bestehen.
  3. Die Zahlung durch einen Sponsor macht diesen für sich allein nicht zum Inhaber des Nutzerkontos, nicht zum Verantwortlichen für die WHW-Aktivität des Nutzers und nicht zum Empfänger von Vorfall-, Objekt-, Warn-, Verdächtigen-, Saved-Location-, Watchlist-, Suchverlaufs-, Benachrichtigungseinstellungs- oder privaten Unternehmensdaten. Eine solche Datenübermittlung bedarf einer eigenen rechtmäßigen Grundlage und einer transparenten Offenlegung.

§ 42 Versicherer — strikte Trennung

  1. Ein WHW finanzierender oder sponsernder Versicherer erhält allein aus dieser Finanzierung keinen Zugang zu Informationen darüber, ob sein Kunde einen Vorfall gemeldet hat, zu Art oder Häufigkeit von Vorfällen, zur Diebstahlshistorie, zu gemeldeten Schäden, gestohlenen Objekten, Sicherheitslücken, gespeicherten Orten, Personenbeschreibungen, Polizeiinformationen, versicherungsbezogenen Angaben, zum Nutzerverhalten oder zum Suchverlauf.
  2. Eine solche Datenverbindung wird nicht hergestellt.
  3. Sollte WHW später eine Versicherungs-Integration, ein Risiko-Reporting oder ein Versicherer-Dashboard einführen, bedarf dies vor der Aktivierung einer gesonderten Produkt-, Datenschutz-, Rechtsgrundlagen-, Rollen-/Verantwortlichen-, Zugriffs- und Transparenzprüfung.
Zum Inhaltsverzeichnis

§ 43 Unabhängigkeit der WHW-Berichterstattung

  1. Eine Finanzierung, Kooperation oder Unterstützung durch Dritte begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Einflussnahme auf einzelne Meldungen, deren Moderation, Priorisierung oder Bewertung.
  2. Dies gilt insbesondere für Versicherer, Sicherheitsunternehmen und gewerbliche Partner. Ein Sponsor kann eine Meldung nicht allein deshalb unterdrücken, weil sie kommerziell unerwünscht ist.

§ 44 Kennzeichnung von Sponsoring und Partnerschaften

  1. Soweit WHW später Sponsoring- oder Partner-Kennzeichnungen anzeigt, sind diese klar von WHW-Warnungen, Vorfallsmeldungen, offiziellen Plattforminformationen und Sicherheitsempfehlungen zu unterscheiden.
  2. Kommerzielles Sponsoring darf nicht als polizeiliche oder behördliche Billigung, als Verifikation eines Vorfalls oder eines gestohlenen Objekts oder als Empfehlung eines Versicherers oder Produkts dargestellt werden, es sei denn, eine solche Aussage trifft tatsächlich zu und ist autorisiert.

§ 45 Keine Verhaltenswerbung und kein Verkauf vertraulicher Daten

  1. Die Sponsoring- und Finanzierungsbefugnis berechtigt nicht zur Einführung von Verhaltenswerbung, personalisierter Werbung, dem Verkauf nutzergenerierter Daten, Sponsor-Tracking, Sponsor-Pixeln oder der Übermittlung von WHW-Aktivitätsprofilen an Sponsoren.
  2. Die Finanzierung von WHW durch ein Unternehmen wird nicht als Verkauf vertraulicher Vorfall-, Verdächtigen-, Sicherheits- oder Nutzerdaten an Sponsoren ausgestaltet oder dargestellt. Die bloße Finanzierung begründet kein Recht auf Empfang vertraulicher Netzwerkdaten.
  3. Künftig sind aggregierte Statistiken, anonymisierte Berichte, Branchensicherheitsberichte, Forschung oder Trendanalysen nur zulässig, soweit sie tatsächlich anonymisiert sind oder anderweitig eine angemessene Rechtsgrundlage besteht. Daten gelten nicht allein deshalb als anonym, weil direkte Namen entfernt wurden.

§ 46 Änderungskontrolle bei künftigen kommerziellen Modellen

  1. Ein künftiger Übergang von Unentgeltlichkeit zu Kostenpflichtigkeit oder die Einführung gesponserter Zugänge wird nicht allein aufgrund dieser Klausel automatisch aktiviert.
  2. Vor der Einführung ist eine gesonderte Umsetzungsprüfung erforderlich, die insbesondere Preisgestaltung, Vertragsschluss, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer, Zahlungsanbieter, Kündigung/Beendigung, Planmigration, AGB-Version und etwaige erforderliche erneute AGB-Zustimmung, Datenschutzerklärung, Sponsor-Datenflüsse, Zugriffsrechte, DSGVO-Rollen und – bei Tracking-Änderungen – die Cookie-Richtlinie umfasst.
  3. Verändert die Änderung das Vertragsverhältnis wesentlich, ist der bestehende WHW AGB-Versions-/Re-Acceptance-Mechanismus auszulösen.

§ 47 Anonymisierte Branchenstatistiken und Sicherheitsanalysen

  1. Der Betreiber kann aus den im Rahmen von WHW verarbeiteten Informationen, soweit rechtlich zulässig, anonymisierte und aggregierte statistische Auswertungen erstellen und für Sicherheitsanalysen, Forschung, Brancheninformationen sowie zur Weiterentwicklung von WHW verwenden. Tatsächlich anonymisierte Auswertungen können auch veröffentlicht oder Dritten, insbesondere Branchenorganisationen, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Stellen, Versicherungen oder sonstigen Kooperationspartnern, zur Verfügung gestellt oder in kostenpflichtige Berichte einbezogen werden.
  2. Eine solche Nutzung setzt voraus, dass die Auswertung keinen Rückschluss auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen zulässt.
  3. Daten gelten nicht allein deshalb als anonym, weil Namen, E-Mail-Adressen, Firmennamen, Nutzerkennungen, direkte Identifikatoren oder exakte Adressen entfernt oder gehasht wurden. Vor einer Einstufung als anonym ist zu prüfen, ob eine Person direkt oder indirekt – auch durch Kombination mit sonstigen verfügbaren Informationen – vernünftig identifizierbar bleibt, insbesondere bei seltenen Vorfällen, ungewöhnlichen gestohlenen Objekten, exakten Zeitpunkten, kleinen Gebieten, einmaligen Merkmalskombinationen, Fotos, Videoaufnahmen, Kennzeichen, Seriennummern, Polizeiazahlen, firmenspezifischen Mustern, sehr kleinen Fallzahlen oder Freitextbeschreibungen.
  4. Künftige Statistiken sind nach einem Privacy-by-Design-Ansatz zu gestalten, beispielsweise durch geografische, zeitliche und kategoriale Aggregation, Mindestgruppengrößen, Unterdrückung kleiner Zellen, Entfernung oder Verallgemeinerung seltener Merkmale sowie Ausschluss von Freitext, Fotos, direkten Identifikatoren, exakten Koordinaten, Kennzeichen, Polizeireferenzen und – bei Re-Identifikationsrisiko – einmaligen Objektkennungen. Eine feste Mindestgruppengröße wird nicht pauschal festgelegt; der angemessene Schwellenwert hängt vom Datensatz und dem Re-Identifikationsrisiko ab.
  5. Anonymisierte Branchenstatistiken dürfen nicht als Hintertür dienen, um einzelne WHW-Mitglieder oder Unternehmen offenzulegen. Berichte, die auf ein einzelnes Mitglied, Unternehmen oder einen einzelnen Nutzer zugeschnitten sind (z. B. „Unternehmen X hatte 8 Vorfälle", „dieser versicherte Betrieb meldete drei Diebstähle", „dieses Mitglied hat eine hochriskante Saved Location"), sind keine anonymen Statistiken.
  6. Tatsächlich anonymisierte, aggregierte Auswertungen darf der Betreiber auch kommerziell nutzen. Nutzer erwerben an aggregierten anonymen statistischen Auswertungen keine Eigentumsrechte allein deshalb, weil ihre WHW-Nutzung zum zugrunde liegenden Datensatz beigetragen hat. Dies betrifft ausschließlich aggregierte anonyme Auswertungen und begründet kein Eigentum des Betreibers an ursprünglichen Nutzerinhalten oder personenbezogenen Daten.
  7. Soweit ein künftiger Bericht personenbezogene oder pseudonymisierte Daten statt tatsächlich anonymer Daten erfordert, findet diese Bestimmung keine Anwendung; vielmehr ist eine gesonderte Prüfung von Zweck, Rechtsgrundlage, Kompatibilität, Transparenz, Empfängern, DSGVO-Rollen, Datenminimierung, Aufbewahrung, Art 10 DSGVO, Sicherheit und Betroffenenrechten erforderlich. Die Anonymisierungsregelung ist keine pauschale Ermächtigung zur Übermittlung personenbezogener Daten.
  8. Da WHW Informationen enthalten kann, die angebliche strafbare Handlungen betreffen, ist bei Statistiken aus Verdächtigen- oder Personendaten, CCTV- oder Personenbildern, Fahrzeug- oder Kennzeichendaten, Vorfallserzählungen oder polizeibezogenen Daten besondere Vorsicht geboten. Die Bezeichnung „aggregiert" beseitigt nicht automatisch das zugrunde liegende rechtliche Risiko; erforderlichenfalls ist die Verarbeitungspipeline zur rechtlichen Prüfung zu markieren, soweit Art 10 DSGVO oder österreichisches Umsetzungsrecht einschlägig sein können.
  9. Ein künftiges externes Statistikprodukt oder Dashboard wird nicht allein aufgrund dieser Klausel aktiviert. Vor einer externen Statistikveröffentlichung ist ein gesonderter „WHW Statistics Privacy Gate" durchzuführen, der insbesondere Quellfelder, Zweck, die Verarbeitung personenbezogener Daten, Rechtsgrundlage, Art-10-Prüfung, Anonymisierungsverfahren, Re-Identifikationsrisiko, Aggregations- und Kleinzellenschwellen, den Umgang mit seltenen Ereignissen, geografische und zeitliche Präzision, Empfänger, vertragliche Beschränkungen, Export-/Download-Risiko, Vertraulichkeit, Sicherheit sowie erforderliche Privacy- und AGB-Aktualisierungen und eine etwaige Rechtsprüfung umfasst.
  10. Diese Bestimmung beschreibt eine vorbehaltene künftige Möglichkeit. WHW erstellt und veröffentlicht gegenwärtig keine statistischen Berichte für Versicherer oder sonstige Dritte; es werden keine bestehenden Partner oder Empfänger solcher Auswertungen dargestellt, soweit solche nicht tatsächlich bestehen.

§ 48 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse sowie Einschränkungen gelten jeweils nur soweit gesetzlich zulässig; eine über das gesetzlich Zulässige hinausgehende Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht den Bestand der übrigen Haftungsregelungen.
  4. Rechtlich relevante Mitteilungen des Betreibers können an die im Benutzerkonto hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse übermittelt werden.
  5. Maßgeblich ist die jeweils wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.